Dank der modernen Medizin haben wir die Möglichkeit das Leben von Menschen zu verlängern. Das ist meist sehr erfreulich, kann für den Patienten und seine Angehörigen aber auch zur Last werden.
Das Patiententestament (richtig Patientenverfügung) gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihrem Arzt mitzuteilen, welche Behandlungen Sie wünschen und welche der Arzt unterlassen soll. Außerdem können Sie für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, eine Person Ihres Vertrauens durch eine Vorsorgevollmacht zur Führung Ihrer Geschäfte bestimmen.
In diesem Portal möchte ich Ihnen die juristischen Grundlagen für Ihre Möglichkeiten erläutern und Hilfe, Rat und Anleitung zum Erstellen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht geben.
In Ihrer Patientenverfügung können Sie den Arzt nicht zu jedem Handeln verpflichten. Die Grenzen werden von der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung zur Sterbehilfe gezogen. Daher ist es wichtig sich auch mit dem Thema Sterbehilfe auseinanderzusetzen. In diesem Portal finden Sie wichtigen Informationen zum Thema Sterbehilfe, die ständig um aktuelle nationale und internationale rechtliche Entwicklung ergänzt wird.
Mein Interesse für diesen Themenbereich wurde durch meine Zivildienstzeit in einem Krankenhaus geweckt. Ich habe während der Zeit Menschen leiden und sterben gesehen - viele von Ihnen “mussten Weiterleben”, obwohl sie ihre Ärzte gerne um Erlösung gebeten hätten.
Diese Erfahrungen im Krankenhaus, mein Jurastudium und ganz persönliche Erfahrungen beim Tod meiner Oma haben mich dazu bewegt, mir Gedanken zu diesen Themen zu machen und dieses Informationsportal zusammenzustellen.
Die Informationen dieser Seite waren Grundlage für meinen Beitrag für das Buch “Würdig leben bis zuletzt” von Katrin Göring-Eckardt (Hg.)
Vielen Dank für Ihr Interesse
Michael C. Neubert
Anfragen, Anregungen und Kritik bitte an mail@mcneubert.de oder im Gästebuch.
Samstag 17. Mai 2008 um 13:11
Hallo Herr Neubert,
Danke für Ihre ausfühliche und informative Website.
Eine der wenigen Seiten, die nicht vvon Interessenverbänden erstellt wurde und daher sehr neutral und objektiv ist.
Sie hat mir bei der Erstellung von Patientenverfügungen für meine Eltern und meiner eigenen sehr geholfen.
M.f.G.
Kaspar Hopp
Dienstag 28. Oktober 2008 um 15:00
Guten Tag Herr Neubert,
vielen Dank für die interessanten Beiträge bzgl. Patientenverfügung und Vollmacht.
Werden sich die von Ihnen vorgeschlagenen Texte halten können wenn das neue Gesetzt verabschiedet wird?
Bleiben die selbstverfassten Verfügungen gültig oder muss man sie beim Notar deponieren?
Mit freundlichen Grüßen
S. Schneider
Dienstag 28. Oktober 2008 um 16:20
Hallo Herr Schneider,
dass kann im Moment noch keiner beantworten. Der letzte Vorschlag für einen Gesetzesentwurf sah vor, dass Patientenverfügungen dann notariell beurkundet werden müssen (und nach 5 Jahren ihre Gültigkeit verlieren), wenn z.B. Behandlungen abgebrochen werden sollen, wenn beim Patienten der Sterbeprozess noch nicht begonnen hat.
Leider gibt es in der großen Koalition sehr unterschiedliche Auffassungen dazu, wie weit die Patientenverfügung reichen solle - insbesondere für den Fall, dass der Sterbeprozess noch nicht unumkehrbar eingesetzt hat, wünschen sich viele (CDU / CSU) Einschränkungen für die Patientenverfügung.
Es bleibt also abzuwarten, wie eine gesetztliche Regelung aussehen wird.
Viele Grüße
Michael Neubert